WhatsApp und die neuen Nutzungsbedingungen

Bereits Anfang des Jahres 2021 wollte WhatsApp seine Nutzungsbedingungen anpassen und signalisierte dies durch ein entsprechendes Hinweisfeld. 
Aufgrund heftiger Kritik wurde die mögliche Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien auf den 15. Mai ausgedehnt.
Nutzer:innen bekommen seitdem immer wieder die Aufforderung, den neuen Geschäftsbedingungen zuzustimmen, sofern noch nicht geschehen. Die eigentliche Frage ist jedoch, was sich dadurch eigentlich konkret ändert.

Hier muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen Ländern, bei denen die Datenschutz-Grundverordnung gilt und der internationalen Version. Bei Ersterem werden wesentlich weitreichendere Privatsphärebedenken geäußert. Wir beschäftigen uns jedoch logischerweise mit der für uns geltenden Fassung.

Geplante Änderungen, die der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, kritisch in den Blick nimmt:

  • Auswertung von Standortinformationen
  • Weitergabe von Kommunikationsdaten an Drittunternehmen (u.a. Facebook)
  • WhatsApp gibt ein berechtigtes Interesse zur Datenverarbeitung auch für Minderjährige an

Der Datenschutzbeauftragte ist für Facebook Inc. zuständig, da das Unternehmen seine deutsche Niederlassung in Hamburg hat.
Als Reaktion auf die geplanten Änderungen hat Caspar nun eine Anordnung gegenüber Facebook erlassen Er führt unter anderem aus:
“Insbesondere kann Facebook kein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten von WhatsApp-Nutzerinnen und -Nutzern geltend machen, da deren Rechte und Freiheiten entgegenstehen. Die Zustimmung erfolgt weder transparent noch freiwillig. Das gilt in besonderer Weise für Kinder. Aus diesen Gründen kommt eine datenschutzrechtliche Einwilligung als Rechtsgrund nicht in Betracht. Die Verarbeitung der Daten der Nutzer von WhatsApp ist für Facebook auch nicht zur Durchführung eines Vertrages erforderlich.” (vgl. Anordnung des HmbBfDI: Verbot der Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten durch Facebook (datenschutz-hamburg.de))

WhatsApp selbst beschreibt in seinen FAQ´s, dass der Account auch nach dem 15. Mai nicht gelöscht wird, auch wenn den Änderungen nicht zugestimmt wird.
(WhatsApp Hilfebereich – Was passiert am Datum des Inkrafttretens?)

Dennoch muss man im Anschluss mit zum Teil erheblichen Einschränkungen leben bis zur kompletten Deaktivierung grundlegender Funktionen:

“Du kannst dann zwar nicht auf deine Chatliste zugreifen, aber trotzdem eingehende Sprach- und Videoanrufe entgegennehmen. Wenn du Benachrichtigungen aktiviert hast, kannst du darauf tippen, um eine Nachricht zu lesen oder zu beantworten. Du kannst über die Benachrichtigungen auch zurückrufen, wenn du einen Sprach- oder Videoanruf verpasst hast. Nach ein paar Wochen eingeschränkter Funktionalität wirst du keine Anrufe oder Benachrichtigungen mehr erhalten. WhatsApp schickt dann keine Nachrichten oder Anrufe mehr an dein Handy.” (vgl. (WhatsApp Hilfebereich – Was passiert am Datum des Inkrafttretens?))

Und nun? – Alternativen?

Alternativen gibt es genug, aber der Verbreitungsgrad bestimmt logischerweise den tatsächlichen Nutzen. So haben sich in den letzten Jahren besonders Signal und Threema hervorgetan. Diese Messengerdienste haben sich auf die Fahne geschrieben, datenschutzkonform zu arbeiten und den Nutzer:innen das bestmögliche, aber auch sichere verschicken von Nachrichten zu ermöglichen.

So hat Whatsapp aufgrund seiner immensen Nutzer:innenzahlen das Monopol für Messengerdienste inne. Für neue, datenschutzkonforme Unternehmen ist es schwierig, Marktanteile zu übernehmen. Das liegt vor allem an der Bequemlichkeit der Menschen und an der negativen Behaftung des Wortes Datenschutz. Jeder einzelne kann mithelfen, dieses Thema auf die Agenda der Marktführer zu setzen, in dem er auf Alternativen zurückgreift.

Ein nahezu uneingeschränkt zu empfehlender, aber aufgrund des Verbreitungsgrades schwierig zu nutzender, Messenger ist Element.
Element nutzt die End-to-End-Verschlüsselung und überbrückt die Kommunikation über Matrix. Außerdem ist es möglich, den Client und den Server-Chat selbst zu hosten und kann daher aus der Sicht des Datenschutzes bedenkenlos eingesetzt werden.

Signal bietet da schon einen intuitiveren Zugang und wartet mit allen gängigen Sicherheitsmechanismen auf.
Ein Restrisiko durch den Standort USA und die zwangsweise Bindung an eine Telefonnummer sind einige wenige Schwachpunkte des Dienstes.

Eine Übersicht über alternative Messenger bieten u.a. folgende Seiten:

Alternativen zu WhatsApp – Instant Messenger | Digitalcourage

Mögliche Alternativen zum WhatsApp Messenger – klicksafe.de

Datenschutz und Messenger in der Medienädagogik thematisieren

Um das wichtige Thema Datenschutz auch mit Kindern und Jugendlichen zu thematisieren
bietet sich bspw. die App Krypto-kids an.
Unter klicksafe findet man wichtige Infos zum Messenger, sowie auch unter Webhelm.